Wie viele Schüler*innen können gefördert werden? | maximal 35 Schüler*innen (der Gruppe, die zum Ort des Partners reist) |
Wie lange muss der Austausch dauern, um gefördert zu werden? | mindestens 4 und höchstens 21 Tage
An- und Abreisetag werden als 1 Programmtag zusammengezählt. |
Wer stellt den Antrag? | Der Antrag muss von der Klasse gestellt werden, die zum Ort des Partners reist. Eine Förderung kann nur für diese Gruppe gewährt werden. |
Was kann gefördert werden? | Es kann lediglich ein Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt werden. Dieser wird durch die jeweiligen Schulbehörden vergeben. Die Höhe des Zuschusses kann je nach Budget und Zahl der Anträge variieren. |
Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden? | Die Unterlagen müssen bei der zuständigen Schulbehörde eingereicht werden. Für den Antrag auf finanzielle Unterstützung gehen Sie auf die Online-Plattform. |
Bis wann müssen die Unterlagen eingereicht werden? | Die Unterlagen müssen im Herbst des laufenden Kalenderjahres für das darauffolgende Kalenderjahr eingereicht werden. Das genaue Datum legt die zuständige Schulbehörde fest. |
Wo finde ich das Antragsformular? | https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/schuleraustausch-am-ort-des-partners.html |
Begegnungen am Ort des PartnersMarcello Stoll2021-03-01T09:12:45+01:00