Wie viele Schüler*innen können gefördert werden? | maximal 50 Schüler*innen (insgesamt) |
Wie lange muss der Austausch dauern, damit er gefördert werden kann? | mindestens 4 und höchstens 21 Tage |
Wer stellt den Antrag? | Den Antrag stellt die Schule, in deren Land die Drittortbegegnung stattfindet. |
Was kann gefördert werden? | Das DFJW kann Pauschalzuschüsse vergeben für
Folgen Sie dem Link: https://www.dfjw.org/ressourcen/fahrtkostenberechnung-fur-die-forderakten-im-dfjw.html
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Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden? |
Schicken Sie die Unterlagen an folgende Adresse: Deutsch-Französisches Jugendwerk |
Bis wann müssen die Unterlagen eingereicht werden? | Reichen Sie die Unterlagen spätestens bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres ein (gilt auch für Begegnungen, die erst im neuen Schuljahr, z. B. im Oktober, stattfinden). |
Wo finden Sie das Antragsformular? | Auf der Website des DFJW unter: https://www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/drittortbegegnungen-im-schulaustausch.html |
DrittortbegegnungenMarcello Stoll2021-02-02T16:39:49+01:00