Die Planung und Umsetzung eines gemeinsamen Projekts zwischen einer Partnerklasse aus Deutschland und Frankreich setzt eine intensive Kooperation zwischen den betreuenden Lehrkräften voraus. Nicht nur der Besuch im anderen Land muss organisiert werden, auch die Lernziele und Projektphasen müssen definiert und abgestimmt, ein gemeinsamer Zeitplan muss aufgestellt und die Aufgaben für die Schüler*innen im Rahmen der Arbeit auf Distanz durchdacht und vorbereitet werden. Das ist nicht immer ganz einfach, sind doch die Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen an den Partnerschulen oft sehr unterschiedlich.
Weil uns diese gemeinsame Vorbereitung der Lehrkräfte besonders wichtig erscheint, unterstützt das DFJW ein Vorbereitungstreffen zwischen den beiden beteiligten Lehrkräften am Ort des Partners. Auf diese Weise können Sie direkt die Schule Ihres Partners, die Ausstattung, die Kolleg*innen und den Arbeitskontext kennenlernen und so Ihre Projektplanung den Gegebenheiten anpassen und sind auch terminlich flexibel. Für ein individuelles Projektplanungstreffen können Sie eine finanzielle Unterstützung durch das DFJW beantragen.
Was wird gefördert? | Das DFJW kann einen Zuschuss gewähren zu den:
Zuschuss zu den Fahrtkosten als Kilometerpauschale (0,12 €) für die Lehrkraft, die zum Ort des Partners reist. Berechnen Sie hier Ihren Fahrtkostenzuschuss.
max. 30 € pro Tag und pro Person für max. 2 Personen und 2 Tage bei Übernachtung im Hotel o. ä. Bei Unterkunft in Gastfamilien kann grundsätzlich kein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gewährt werden. |
Wer stellt den Antrag? | Der Antrag muss von der Lehrkraft gestellt werden, die zum Ort des Partners reist. Der Zuschuss kann nicht an Privatpersonen überwiesen werden, sondern nur auf das Konto der jeweiligen Schule oder eines Trägers, der die Organisation des Projekts im schulischen Bereich unterstützt (z. B. Förderverein). |
Wann muss der Antrag gestellt werden? | spätestens 2 Monate vor dem geplanten Vorbereitungstreffen |
Und dann? | Wird der Antrag genehmigt, so erhält die*der Antragsteller*in einen vorläufigen Bewilligungsbescheid und ggf. eine Abschlagszahlung. |
Was mache ich nach dem Vorbereitungstreffen? | Die*der Antragsteller*in reicht den Verwendungsnachweis zusammen mit den Kopien aller Belege für Fahrt- und Aufenthaltskosten ein. Der endgültige Zuschuss wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen überwiesen.
Dem Verwendungsnachweis ist außerdem eine Beschreibung des geplanten Projekts, das die Partner während des Vorbereitungstreffens gemeinsam erarbeitet haben, beizufügen:
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An wen müssen die Unterlagen geschickt werden? |
Deutsch-Französisches Jugendwerk |
Wo finden Sie die Antragsformulare? | Auf der Website des DFJW unter: https://www.dfjw.org/ressourcen.html?category=4 |